Gelbe Zuwendungsbriefe – Cyber Tech

Wohin die politische Instrumentalisierung der Kulturförderung führen kann

Sie ist wieder da – oder conflict wohl nie weg –, die Diskussion um „was geht und was geht nicht“ in der Kulturförderung. Tricia Tuttle, die künstlerische Leitung der Berlinale, scheint laut aktuellen Berichten vorläufig davongekommen zu sein – betreutes Kuratieren. Ihr wären beinahe Äußerungen einer ihrer unzähligen Gäste auf der Preisverleihung zum Verhängnis geworden. Man muss nicht teilen, was der syrisch-palästinensische Filmemacher Abdallah Alkhatib geäußert hat, man magazine sich sogar angegriffen fühlen. Aber sollte man es von vornherein unterbinden? Die Debatte ist der Lackmustest für das Verhältnis von Kultur und Politik: ob künstlerische Freiheit oder autoritäre Instrumentalisierung die öffentliche Kulturförderung bestimmt. Letzteres bedeutet den Ausschluss einzelner Meinungsstandpunkte, entweder durch zuwendungsrechtliche Vorgaben in der Haushaltsordnung, Auflagen in Förderbescheiden oder politischen Druck, Förderungen zu kürzen oder Personen zu ersetzen, um damit vorauseilenden Gehorsam einzufordern. Zuletzt erschienen zahlreiche überzeugende Artikel zu Fördertheorie und Förderpraxis sowie den Extremismusklauseln, die sich zwar nicht mit der Kultur befassen, aber der Sache nach dasselbe gesellschaftspolitische Drawback besprechen: nicht aushalten zu können, dass nicht alle meiner Meinung sind. Dabei ist gerade das eines der Wesensmerkmale der Demokratie und erst recht der Kultur und Kunst.

Es zieht kalt im öffentlichen Diskursraum

Antidiskriminierung, Antisemitismus, Verfassungstreue und vergleichbare Wertvorstellungen im Kontext der Leistungsverwaltung zu tragenden Maßgaben einer Auswahlentscheidung bzw. Auflage im Zuwendungsverhältnis zu erheben, magazine in vielen Fällen ein nachvollziehbares Anliegen sein und auch von intestine gemeinten Motiven getragen sein. Intestine gemeint heißt aber nicht zwingend intestine gemacht. Diese „Klauseln“ eint, dass sie unabhängig von ihrer politischen Überzeugungskraft auf erhebliche rechtliche Bedenken stoßen. Soweit sie Standpunktdifferenzierungen vornehmen, die die Meinungsfreiheit einschränken, überschreiten sie zumeist verfassungsrechtliche Grenzen. Ganz zu schweigen von den „chilling results“ durch vorauseilenden Gehorsam der Kulturschaffenden, die in der Folge einen weiten Bogen um betreffende Themen machen, was eine (möglicherweise nicht intendierte) Verengung des Diskurses nach sich zieht.

Eine weitere Perspektive verdeutlicht das Drawback: Führt man sich eine geeignete Verwaltungspraxis für die Durchsetzung entsprechender Klauseln vor Augen, entpuppt sich diese als vielfach bezeichnete „Gesinnungsprüfung“ (z.B. hier und hier). Für diese Überprüfung müsste die Verwaltung eine unbestimmte Anzahl von Äußerungen auf unterschiedlichen Plattformen zu einem Gesamtbild zusammentragen, das eine Prognosebewertung (!) durch den Hoheitsträger rechtfertigt. Um das zu vermeiden, conflict es viele Jahre demokratischer Konsens, dass der öffentliche Diskursraum, nicht der juristische, der richtige Ort conflict, um über Verfehlungen zu urteilen – und es dabei zu belassen.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass im Second der Empörung Debattenbeiträge sich zunächst einmal offen für Vermeidung, Regulierung, Verbot oder anderweitiges „Leise-stellen“ stark machen (viele auch nicht, wie der Deutsche Kulturrat, der Bundesverband Regie, die SPD oder die Grünen). Das ist auch nicht verboten oder dem Grunde nach verwerflich, verschiebt die Steadiness von künstlerischer Freiheit und politischer Einflussnahme jedoch zugunsten letzterer. Denn die Forderung unterschätzt die Dynamik und Bedeutung der Diskussion, wie auch die neue Berichterstattung über weitere politisch motivierte Einflussnahme im Kontext des Deutschen Buchhandlungspreises zeigt. Um die damit einhergehenden Sorgen anschaulich zu machen, haben Kulturschaffende in Workshops Szenarien erarbeitet, die einen Blick in die Glaskugel werfen. Das Thüringen-Projekt hat es vorgemacht: Es kommt nicht auf die Wahrscheinlichkeit an, nur plausibel muss es sein. Im Folgenden ist genau die nun wieder aufflammende Diskussion einer Ausgrenzung von erlaubten – wenn auch hochgradig kontroversen – Standpunkten im Kontext der Kulturförderung nachvollziehbar.

Szenario: „Die Berliner Klausel“

Der Berliner Wahlkampf beginnt leise und routiniert. Parteien versprechen Ordnung, Zusammenhalt, eine gute Zukunft. Im Frühjahr 2026 kommt es zu einem Eklat auf einer öffentlich geförderten Kulturveranstaltung in Berlin (der Berlinale?). Ein Teilnehmer äußert sich nach einer verbreiteten Lesart antisemitisch. Die Distanzierungen erfolgen schnell, doch sie wirken defensiv. Boulevardmedien greifen den Vorfall auf und verknüpfen ihn mit der Frage, warum solche Stimmen überhaupt öffentliche Mittel erhalten. Hat man aus der Documenta nichts gelernt? Vertrautes Vokabular taucht wieder auf: wehrhafte Demokratie, klare Kante, öffentlich geförderte Kultur müsse dem Steuerzahler vermittelbar sein. Man behandelt Einzelereignisse nicht als Ausnahmen, sondern als Symptome eines strukturellen Issues, das der Kultur als Ganzer zugeschrieben wird.

Kurz darauf gibt es Anschläge auf öffentliche Infrastruktur, die man der radikalen Linken zuschreibt. Es etabliert sich das Narrativ, es gebe eine neue Radikalität, gespeist aus subkulturellen Milieus. Der linke Kulturbetrieb polarisiere, spalte und heize diese Entwicklung an. Der Berliner Wahlkampf verschärft sich. Reden warnen nun offen vor dem Import internationaler Konflikte und Terror über die Kultur als Vehikel.

Mit zunehmender Intensität des Wahlkampfs verdichten sich die Themen auf sicherheitspolitische Schwerpunkte. Talkshows laden vermehrt „Sicherheitsexperten“ ein, die vor einer diffusen linken Gefahr warnen. Sie sprechen über internationale Konflikte, hybride Bedrohungen und Desinformation. Die Kultur wird dabei als „delicate entry“ markiert, als Raum, in dem sich politische Haltungen unbemerkt verfestigen könnten. Erste Gastbeiträge sehen in öffentlicher Förderung ein wirksames Steuerungsinstrument, mit dem Risiken präventiv eingedämmt werden könnten.

Hinter verschlossenen Türen arbeitet währenddessen eine kleine Arbeitsgruppe im Finanzressort an einem konkreten Entwurf für eine zuwendungsrechtliche „Klausel“ in der Landeshaushaltsordnung. Der Textual content bleibt unveröffentlicht. Er richtet sich nicht nur gegen Antisemitismus. Förderfähig soll nur sein, wer Projekte verfolgt, die nicht geeignet sind, die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Parallel äußern sich vermeintliche Skilled*innen zustimmend. Öffentlich geförderte Denkfabriken und Thinktanks publizieren Papiere, die die Klausel als sicherheitspolitische Prävention loben.

Je näher die Wahl rückt, desto sichtbarer werden die politischen Verschiebungen. Linke Lager zerstreiten sich, es entsteht erneut eine Koalition aus Konservativen und einer Partei der politischen Mitte. In den Koalitionsverhandlungen wird das Kulturressort neu zugeschnitten. Es arbeitet künftig unter der Bezeichnung „Bürgernähe und Kulturpflege“. Man wolle Themen des Zusammenhalts in den Mittelpunkt stellen und die Sorgen der sozialen Gruppen ernstnehmen, die sich abgehängt fühlen.

Kaum im Amt, bringt der neue Senat die „Berliner Klausel“ ein. Sie wird innerhalb kürzester Zeit verabschiedet. Kritik aus der Kulturszene und von Jurist*innen tut der Senat als Wahlkampfreflex ab. Noch während eine Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht angestrengt wird, beginnen die Verwaltungen, die Klausel anzuwenden. Interne Anweisungen fordern eine großzügige Auslegung im Sinne der Zielsetzung.

Der Widerruf von Förderbescheiden bzw. Rückforderungen auch für die Vergangenheit wird angekündigt, wenngleich nicht vollzogen. Künstlerische Gruppen, die sich kritisch mit Bündnispartnern der Bundesrepublik wie Israel oder den USA auseinandergesetzt haben, werden aufgefordert, Unterlagen für eine ausführliche Prüfung vorzulegen. Neue Projekte scheitern bereits in der Antragsphase, weil Mitglieder zuvor an Vorhaben beteiligt waren, die noch geprüft werden; solange werden sie von Verfahren ausgeschlossen.

Öffentlich geförderte Verbände veröffentlichen Positionspapiere, die den eingeschlagenen Kurs stützen. Kritische Stimmen ziehen sich zurück. Die gerichtliche Überprüfung zieht sich hin, während sich die Verwaltungspraxis verfestigt. Die Unschärfe der Norm erweist sich als Anreiz, Loyalitätsbekenntnisse in Förderanträge aufzunehmen. Als das Landesverfassungsgericht die konkrete gesetzliche Regelung für rechtswidrig erklärt, hält die Verwaltung sämtliche Auszahlungen vorläufig zurück. Die Zahlungsfähigkeit der Kulturinstitutionen gerät unter Druck. Es werden zunächst keine weiteren Fördermittel ausgeschrieben. Die Kulturschaffenden müssen ihre Arbeit in zahlreichen Fällen einstellen.

Was als Schutz vor Antisemitismus begonnen hat, wird als Ordnungs- und Sicherheitspolitik fortgeführt. Die Kultur in Berlin verändert sich leise: weniger Risiko, weniger Reibung, weniger Konflikte. Unpolitisch solle öffentlich geförderte Kunst sein. Ein Jahr nach Beginn des Wahlkampfs ist die Berliner Klausel etabliert. Personen und Gruppen, die in ihren Anwendungsbereich fallen oder mit Betroffenen zusammengearbeitet haben, sind faktisch von der Kunstförderung in Berlin ausgeschlossen. Künstler*innen verlassen die Stadt.

Rechtsunsicherheit, Rechtsschutz, recht missverstanden

Was lässt sich außer der Illustration eines etwaigen Ablaufs für die rechtliche Debatte mitnehmen? Im Szenario taucht der Versuch des Rechtsschutzes nur am Rande auf, doch warum so pessimistisch? Dazu sollte man sich Folgendes vergegenwärtigen: Leistungsverwaltung ist in weiten Teilen ein rechtsunsicherer Raum. Kulturförderung fußt dogmatisch nicht in der abwehrrechtlichen Dimension der Kunstfreiheit, sondern in ihrer objektiv-rechtlichen Dimension. Ein Umstand, den die Kulturpolitik chronisch unterschätzt, wenn sie die Freiheit von Zensur preist. Aus der objektiven Dimension der Kunstfreiheit erwächst kein subjektives Leistungsrecht auf Kulturförderung (Dreier GG/Germelmann, Artwork. 5 Abs. 3 GG, 4. Aufl., 2024, Rn. 75). Der Staat kann, aber muss nicht fördern, so die ganz überwiegende Auffassung. Lediglich der spinoff Teilhabeanspruch auf gleichheitskonforme Ausgestaltung setzt dem breiten kulturpolitischen Ermessensspielraum Grenzen und sichert eine willkürfreie Entscheidung ab. Rechtsschutz können sich aber – davon zeugen die wenigen gerichtlichen Entscheidungen – die wenigsten Künstler*innen zeitlich und finanziell leisten. Abgesehen davon wäre es zumeist „nur“ ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung. Doch der wichtigere Faktor ist: Die Kunstszene ist von öffentlicher Förderung abhängig, und das nicht erst seit gestern. Das ist zweifach problematisch. Kunstförderung ist keine „One-Shot“-Konstellation. Künstler*innen können nicht riskieren, dass die Kulturverwaltung, bei der sie ihren Antrag stellen, sie als „Problembären“ empfindet und sich daraus Nachteile für die nächste Antragstellung ergeben. Zum anderen hängen daran nicht nur soziale Schicksale, sondern es brächen auch Teile der (kritischen) kulturellen Infrastruktur zusammen. Spätestens dann sind nicht nur ein paar Künstler*innen betroffen, sondern die Zivilgesellschaft als Ganzes.

Das Szenario als Wegweiser

Die traurige Ironie ist, dass das Szenario im Wesentlichen im Januar 2026 erarbeitet wurde und im Februar 2026 die Realität nicht auf sich warten ließ: Ottilie Klein (CDU) verlangt eine verbindliche Antisemitismusklausel in der steuerfinanzierten Kulturförderung. Der Parteikollege Günter Krings (übrigens auch sicherheitspolitischer Sprecher, welch Zufall) regt an, das BAMF möge auf eine Ausweisung des „Hassredners“ hinwirken. Das sind Stimmen aus dem Bundestag, nicht aus dem Abgeordnetenhaus. Doch wir sind schon mittendrin im Szenario. Skandalisierung wird im Zweifelsfall von rechts erzeugt und die Union springt über das Stöckchen. So planen es jedenfalls die Vordenker der Neuen Rechten, die ganz ausdrücklich die Kultur als „Kampffeld“ für ihre politischen Ambitionen ausgemacht haben (klug analysiert von Busch/Hoffmann/Kempke). Sie wollen bei diesen Themen in der öffentlichen Wahrnehmung mit Konservativen unverwechselbar werden, um sich strategisch selbst zu verharmlosen.

Den zahlreichen Verweisen auf die „Steuerfinanzierung“ der Kulturinstitutionen (gerne auch als vermeintliches „Neutralitätsgebot“ verklärt) und dem damit verbundenen Anspruch, doch bitte nicht unangenehm aufzufallen, liegt das Narrativ von Leistung und Gegenleistung zugrunde, denn „man wird für das ganze Geld doch nochmal erwarten dürfen, dass…“. Eine Zuwendung an die Zivilgesellschaft ist aber keine (vergaberechtliche) Bestellung einer ausschließlich tourismus- und repräsentationsfördernden Deutschland-Inszenierung. Das ist nicht Ziel und Wesen der Kulturförderung, auch angesichts der betreffenden Bundeskompetenz nicht. Kultur ist Daseinsvorsorge und keine Essenslieferung, wenn der Entertainmentmagen knurrt. Die Entscheidung „freiheitliche Kultur oder politische Einflussnahme“ muss insofern zugunsten der Kultur ausfallen. Bis heute gilt die Berlinale als das politischste aller großen Filmfestivals – sagt die Berlinale.

Liegt Ankara in Sachsen-Anhalt?

„Gelbe Briefe“ – Gewinner des goldenen Bären – spielt in der Türkei, wurde aber in Hamburg und Berlin gedreht (İlker Çatak: „Wir wollten zeigen, dass das, was in der Türkei passiert, auch hier stattgefunden hat und – wenn wir nicht aufpassen – wieder passieren kann.“). Der Ort, an dem die Politik Künstler*innen mit Schreiben in gelben Umschlägen aus dem öffentlichen Kulturleben drängt, könnte zeitnah auch Sachsen-Anhalt sein. Dort beabsichtigt die AfD, „Patriotismus“ anstelle „antideutscher Kunst“ zu fördern. Auf diese Weise wird eine inhaltliche Voraussetzung bereits zur Maßgabe der Auswahlentscheidung, anstatt sie „erst“ durch den (gelben) Zuwendungsbescheid in das Zuwendungsverhältnis einzubringen. Rechtmäßig? Nein. Das Drawback der wenig klagegeneigten Künstler*innen besteht jedoch auch hier. Zudem muss man sich fragen, ob eine Kulturverwaltung unter AfD-Führung sich von einem Verwaltungsgericht tatsächlich von ihrem Weg abbringen ließe oder nicht dasselbe Anliegen unter fortwährend wechselnden Deckmänteln durchzusetzen versucht. Wichtige Arbeit leistet der Verein für „Verwaltung für Demokratie“, der Verwaltungsmitarbeitende auf Situationen (rechtswidriger) politischer Vorgaben vorzubereiten versucht. Der Spannungsbogen in Sachsen-Anhalt könnte ein ähnlicher sein, wie im Szenario dargestellt, würde nur mutmaßlich noch schneller und unverhohlener vonstattengehen. Obsiegt die politische Einflussnahme gegenüber freiheitlicher Kultur, verlieren Künstler*innen den Zugang zu Förderung, die Verwaltung hält Fördermittel zurück, die Kultur trocknet aus. Wo Förderung vorhanden ist, muss politisch angepasst gearbeitet werden. Wenn künstlerische Leitungen aufbegehren, tauscht die Politik sie aus.

Es bleibt zu hoffen, dass die gelben Briefe auf der Kinoleinwand der diesjährigen Berlinale im öffentlichen Diskursraum bleiben und mit ihr die Auseinandersetzung darüber, welche Meinung zu beklatschen und welche Meinung zu verurteilen ist. Die Kultur kann das aushalten. Die Politik auch?

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